Steuerzahlung
Immobilienverkaufssteuer
Der Betrag, den der Käufer bezahlt, variiert und hängt von der Immobilienart und dem Verkäufer ab.
Wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, bezahlen Sie 7% Grundübertragungssteuer.
Wenn Sie ein Grundstück oder ein Geschäftsraum kaufen, bezahlen Sie 16% Mehrwertsteuer.
Grundsteuer (IBI)
Diese ist die Hauptgrundsteuer (jährlich an die Stadt zu zahlen), welche Besitzer von spanischen Immobilien zahlen müssen. Der Steuerbetrag wird anhand des Katasterwertes (offizieller Immobilienwert) errechnet, welcher bei allen spanischen Immobilien amtlich registriert wird.
Lokales Abwasserversorgungsnetz und Müllabfuhrsteuer
Diese lokale Steuer ist von Immobilieneigentümern zu bezahlen. Sie bezieht sich auf die Abfall- und Abwasserentsorgung. Der Betrag variiert von Gebiet zu Gebiet und sollte jährlich an das lokale Rathaus gezahlt werden. Diese Steuer sollte zwischen 80 und 150 Euro/Jahr liegt.
Kapitalertragssteuer
Wenn Sie eine spanische Immobilie nach mehr als einem Jahr von dem Kauf wieder verkaufen möchten, sind Sie dazu verpflichtet, die spanische Kapitalertragssteuer zu bezahlen. Der Betrag errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufsbetrag und dem vorher deklarierten Kaufsbetrag, minus möglichem inflationärem Gewinn.
Nicht ortsansässige Personen sind, wenn sie eine spanische Immobilie verkaufen wollen, zu einer Beibehaltungssteuer von 3% verpflichtet. Wenn zum Beispiel eine nicht ortsansässige Person ihre spanische Immobilie verkauft, bezahlt der Käufer 3% des Verkaufspreises (Beibehaltungssteuer) direkt an die spanische Steuerverwaltung und wird somit nur 97% des Verkaufspreises zurück bekommen. Diese Beibehaltungssteuer wird bei von der spanischen Steuerverwaltung so lange einbehalten, bis die Kapitalertragssteuer der nicht-ansässigen Person errechnet wird.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird von dem lokalen Rathaus erhoben und basiert auf dem Gebiet, in dem die Immobilie liegt, auf der Grundstücksfläche, dem Katasterwert und dem Datum der bisherigen Eigentumsurkunde. Diese ist hauptsächlich eine Steuer der Immobilienwertsteigerung. Von Rechts wegen muss der Verkäufer diese Steuer bezahlen, jedoch machen beide Verhandlungspartner häufig unter sich aus, wer diesen Betrag zahlen wird, da es sich normelerweise um keine hohe Summe handelt.
Kosten und Steuern, welche mit dem Kauf einer spanischen Immobilie verbunden sind
Zusätzlich zu der Immobilienverkaufssteuer muss der Käufer die gesetzlichen Notargebühren (normalerweise zwischen 400 und 800 Euro) und die Grundbucheinschreibungsgebühren (normalerweise zwischen 200 und 400 Euro) bezahlen. Wenn Sie eine spanische Hypothek abschließen, wird Ihnen von Ihrem Notar ein zusätzlicher nomineller Betrag übertragen, um die Belastung des Leihers beim Grundbuchamt zu registrieren.
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