Rechtsberatung zu besitzergemeinschaften
Wenn Sie sich überlegen eine Immobilie in Mallorca, welche in einem Gemeinschaftsgebäude oder in einer Wohnsiedlung liegt, zu kaufen, sollten Sie sich einiger Punkte bewusst werden.
Wenn Sie ein Haus oder Appartment in Spanien kaufen, kaufen Sie damit auch oft einige gemeinsame Elemente des Gemeinschaftsgebäudes oder der Wohnsiedlung, in dem/der Ihre Immobilie liegt. Sie werden automatisch Mitglied einer Besitzergemeinschaft.
Da ein Gemeinschaftsgebäude nicht ohne gewisse gemeinsame Elemente bestehen kann, wird es immer eine Besitzergemeinschaft geben.
Erst sollten Sie die Definition einer Besitzergemeinschaft verstehen. Sie können eine Villa oder Doppelthaushälfte in einer Wohnsiedlung kaufen, wo es keine gemeinsame Verantwortung oder Gebühren gibt. In diesem Fall werden Sie sich um Ihre eigene Immobilie, Ihren Pool und Ihre Gärten kümmern müssen, und Ihre lokalen Steuern an die Stadt, welche Dinge wie Abfallentsorgung, Strassenlicht etc. regelt, bezahlen.
Wenn Sie jedoch in einer Besitzergemeinschaft sind, ist dies anders. Gesetze und Regelungen werden von einem Besitzerausschuss festgelegt, welcher von den Besitzern gewählt wird. Die Gemeinschaft wird, von Rechts wegen, einen Bewohnersausschuss haben, welcher sich um Dinge wie Façadestreichen und Gärten- und Poolinstandhaltung kümmert.
Ein Vorteil ist, wenn man in eine errichtete Nachbarschaftsgemeinschaft umzieht, dass es wahrscheinlich mehr von Ihren Landsmännern und -frauen gibt. Darüberhinaus wird die Wohnsiedlung gemeinsame Einrichtungen haben, so wie große Gärten, Pools, Tennisplätze und andere Einrichtungen.
Der Bewohnerausschuss besteht normalerweise aus einem Vorsitzenden (einer der Besitzer, welcher durch die anderen Besitzer gewählt wurde), einem professionellen Verwalter (wird ebenfalls von den Besitzern gewählt und für seine Dienstleistungen bezahlt) und einigen weiteren Mitgliedern (Besitzer, die sich über um die Instandhaltung des Gebäudes/der Wohnsiedlung kümmern).
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