Die Handlungsvollmacht
Wenn Sie für die Unterzeichnung der Übertragungsurkunde beim Notar oder für andere rechtliche Verfahrung nicht nach Mallorca fliegen können, wird Ihr Verwalter oder Handelsvertreter dies in Ihrem Namen. Sie müssen ihm/ihr jedoch eine Handlungsvollmacht aushändigen. Dieses Dokument wird nach Ihrer Bitte bei einem staatlichen Notar Ihres Landes oder des nähesten spanischen Konsulats angefertigt.

