Der erwerb einer spanischen immobilie
Der Kauf einer spanischen Immobilie unterliegt einem geregelten Prozess. Um sicher zu gehen, dass die von Ihnen gewünschte Immobilie frei von Schulden ist, ist es wichtig, einen zuverlüssigen Anwalt oder Gestor aufzusuchen, der die Immobilie genaustens untersucht und Ihnen eine Nota Simple aushändigt. Verlassen Sie sich nicht einfach auf den Rat eines Freundes. Versichern Sie sich selbst, dass Ihr Anwalt oder Gestor das Immobilienregister genau untersucht. Dieses wird ihm sofort zeigen, ob der Verkäufer die angebotene Immobilie wirklich besitzt und ob es Hypotheken oder sonstige Verbindlichkeiten gibt.
Privater Vertrag
Sobald Sie sich mit dem Verkäufer über den Preis der Immobilie einig sind, sollten beide Seiten einen vorläufigen privaten Kaufsvertrag, einen Contrato privado de compraventa, unterschreiben. Dieser private Vertrag beinhaltet Preis, Zahlungsart und Zeit der Vollendung des Kaufs und wird in der Regel als vorläufiges Abkommen vor dem eigentlichen Vertrag abgeschlossen.
Sie müssen jedoch vor Abschluss dieses privaten Vertrags sicher gehen, dass der Verkäufer diese Immobilie auch wirklich besitzt und sie nicht durch Schulden belastet ist. Eine “Nota Simple” wird Ihnen dies bestätigen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Vertrag alle Details, wie z.B. eine Beschreibung der Immobilie, der Verkaufspreis und das genaue Datum des Vertragsabschlusses. An diesem Punkt werden Sie eine Anzahlung von 10% des Verkaufspreises machen müssen. Der Markler wird diese auf einer Art Kundenpfandkonto verwahren. Sollte der Verkäufer sein Angebot zurückziehen, sind Sie dazu berechtigt, als Entschädigung die doppelte Anzahlung einzufordern.
Im Gegensatz zu einer offiziellen Urkunde braucht man für ein privates Dokument oder Abkommen keinen Notar und hat daher auch nicht die damit verbundene Absicherung, welche von einem Notar garantiert wird. Darüber hinaus überträgt der private Vertrag noch nicht das Eigentum der involvierten Immobilie und berechtigt den Käufer somit nicht zum Besitz eines Schlüssels und dem freien Zugang zur Immobilie.
Der rechtliche Teil bei dem Kauf einer spanischer Immobilie wird in zwei Sektionen geteilt: der voläufige private Vertrag (Contrato privado) und der endgültige Vertrag (Escritura de compraventa), welcher beim Notar unterzeichnet wird.
Offizielle Urkunde (Escritura de compraventa)
Dieses offizielle Dokument wird vom Notar ausgestellt. Es ist eine eingetragene Urkunde der Immobilie und garantiert den rechtlichen Besitz.
Am Tag des Vertragsabschlusses müssen die restliche Zahlung (Verkaufspreis weniger Anzahlung) und alle weiteren Gebühren von dem Käufer gezahlt werden können. Der Verkäufer und der Käufer werden dann den endgültigen Vertrag unterschreiben, welcher mit der Urkunde der Immobilie gleichwertig ist. Daraufhin wird die offizielle Urkunde der Immobilie an den Käufer vor dem Notar ausgehändigt. Eine Kopie davon geht jeweils an das Finanzamt und das property registry (?).
Beispiel einer genauen Aufschluesselung der Kosten, welche mit dem Kauf einer spanischen Immobilie verbundenen sind.
Die folgenden Zahlen zeigen eine typische Aufschluesselung der Kosten einer in Spanien erworbenen Second-Hand-Immobilie fuer 150.000 Euro:
Verkaufspreis 150.000 Euro
Verkaufssteuer (7%) 10.500 Euro
Notarkosten 400 Euro
Registrierungsgebuehr (?) 200 Euro

